Lärmsanierung in Niedersachsen – Ein Thema?

Lärm ist eine Umweltbelastung, die von vielen Menschen als besonders störend empfunden wird. Bei einem Termin vor Ort an der Keekbreede in Melle-Mitte konnte ich mir zusammen mit Ortsbürgermeister Uwe Plaß kürzlich selbst ein Bild davon machen.

In den Gesprächen mit den Anwohner:innen wurde sehr deutlich, dass derartiger Lärm, der sowohl von Landesstraße als auch Autobahn ausgeht, sicherlich nicht hinzunehmen ist.

Daraufhin habe ich das Gespräch mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie der Autobahn GmbH des Bundes (Außenstelle Osnabrück) gesucht. Klar wurde darin, dass Lärmsanierungen an Autobahnen vom Bund auf freiwilliger Basis nach Bedarf und vorhandenen Mitteln umgesetzt werden. Jedoch zählt im Fall der betroffenen Anwohner:innen an der Keekbreede nur die Landesstraße und somit ist das Land zuständig.

In Niedersachsen ist es aber so, dass zwar beim Ausbau von neuen Straßen der Lärmschutz berücksichtigt wird, aber eben bei bestehenden Landesstraßen nicht vorgesehen ist. In NRW ist das anders. Da gewährt das Land für seine Landesstraßen Lärmschutz im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Lärmsanierung greift dort, wo eine Lärmbelastung “gewachsen” ist und sich “verfestigt” hat, ohne dass eine bauliche Änderung der Straße erfolgt.

Das Umweltbundesamt schreibt hierzu auf seiner Homepage: „Eine generelle Regelung zum Schutz vor Straßenverkehrslärm gibt es für Bestandsstraßen in Deutschland nicht, damit besteht auch kein Rechtsanspruch auf Lärmsanierung. Die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes kann als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt werden und wird nur vorgenommen, wenn der Beurteilungspegel die Auslösewerte für die Lärmsanierung überschreitet.“

Es bleibt eine politische Entscheidung

Letztlich ist es also eine politische Entscheidung des Landes Niedersachsen inwieweit man Mittel einsetzen möchte, um nachträglich gegen Lärm an Straßen vorzugehen.

Es ist aber nicht nur der bestehende Lärm, der den Menschen dort Kopfschmerzen bereitet, sondern auch der Lärm, der durch die Ausweisung weiterer Gewerbeflächen womöglich noch zunehmen wird. Die Wenigsten haben grundsätzlich etwas gegen die Ausweisung. Denn natürlich ist die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen ein wichtiges Argument, um Städte, Gemeinden, Länder weiter zu entwickeln und damit als Wirtschaftsstandorte attraktiv zu halten. Dennoch darf man die Menschen, die dort eben schon lange leben, nicht alleine lassen. Und sofern das Land Niedersachsen hier etwas ändern könnte, würde ich das voll und ganz unterstützen.